Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 – Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Vierzehn21 – Matthias Heine, Kreuzdornweg 5, 18439 Stralsund – nachfolgend „Vierzehn21“ genannt – und ihren Kunden/Auftraggebern insgesamt und ausschließlich. Mit Annahme eines Angebots von Vierzehn21 erkennt der Kunde/Auftraggeber diese Bedingungen ausdrücklich als Grundlage des Vertrages an.
§ 2 – Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung beider Vertragspartner zustande.
§ 3 – Pflichten von Vierzen21
- Vierzehn21 verpflichtet sich, die Internetseiten entsprechend den vertraglichen Vorgaben zu erstellen. Insbesondere wird Vierzehn21 für die Einhaltung des Zeitplans sorgen, wobei Überschreitungen von bis zu 10 Werktagen von beiden Seiten als tolerabel gelten.
- Vierzehn21 wird den Kunden so umfassend wie möglich über gestalterische, technische, sowie funktionelle Möglichkeiten beraten.
- Vierzehn21 ist verpflichtet, die in Arbeit befindliche Webseite des Kunden für die Zwischen- und Endabnahmen auf einer Online-Testumgebung einzurichten. Korrektur- und Änderungsvorhaben können so ortsunabhängig abgestimmt werden.
§ 4 – Pflichten der Kunden
- Firmenspezifisches Bildermaterial sowie Texte werden digital als verarbeitungsfähige Dateien zur Verfügung gestellt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erstellung der Webseite vereinbarten Termine in Bezug auf Datenlieferung und Abnahmen einzuhalten. Auch hier gilt eine Zeitüberschreitung von 10 Werktagen als tolerabel.
- Es wird ein zuständiger Mitarbeiter seitens des Auftraggebers für die Zwischen- und Endabnahme benannt.
§ 5 – Änderungen
- Beide Vertragspartner können jederzeit schriftlich Änderungen vorschlagen. Haben die Änderungsvorschläge erhebliche Auswirkungen auf das Projekt, den Preis, oder den Zeitplan, wird Vierzehn21 den Kunden darüber informieren, und ggf. um eine schriftliche Anpassung des Vertrages bitten. Solange diese schriftliche Anpassung nicht erfolgt ist, läuft das Projekt unverändert weiter.
§ 6 – Gewährleistung und Haftung
- Vierzehn21 wird stets für eine einheitliche optische Darstellung der Webseite in allen gängigen Browsern sorgen. Geringfügige Abweichungen sind aber unter Umständen unvermeidlich und müssen vom Kunden in Kauf genommen werden. Vierzehn21 erhält bei vermeidbaren Fehlern die Möglichkeit zur Nachbesserung.
- Handelt es sich bei der Webseite um ein WordPress–System, gewährt Vierzehn21 dem Kunden nach Ende des Projektes drei Monate lang kostenfreien E-Mail Support.
- Im Übrigen haftet Vierzehn21 für Mängel der Website nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für alle Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Vierzehn21 nicht verantwortlich
- Sollten Dritte Vierzehn21 wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Vierzehn21 von jeglicher Haftung freizustellen und Vierzehn21 die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Für die Gewährleistung gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
- Im Falle, dass der Auftraggeber selbst, oder ein von ihm beauftragter Dritter, auf der Administrationsebene Eingriffe am Quelltext der Webseiten vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch an Vierzehn21. Hinweis: Dies bezieht sich nicht auf die bei CMS-Systemen üblichen redaktionellen Arbeiten.
- Für Ausfälle im Internet, z. B. Serverausfälle, die dazu führen, dass Web-Seiten die von Vierzehn21 gehostet werden, nicht aufgerufen werden können, haftet Vierzehn21, nur wenn grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
- Die Seiteneinträge für die Suchmaschinen werden von Vierzehn21 selbstständig, aufgrund seiner Kenntnis der Internetseite erarbeitet und veröffentlicht. Es kann allerdings keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung seitens Vierzehn21 entstehen.
§ 7 – Abnahme
- Der Kunde wird im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung der für die Zwischen- und Endabnahme zur Ansicht gestellten Arbeitsresultate vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde jeweils unverzüglich mitteilen.
- Weigert sich der Kunde aus Gründen, die Vierzehn21 weder ganz noch teilweise zu vertreten hat, bei einer Abnahme mitzuwirken, kann ihm Vierzehn21 eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, innerhalb welcher die Abnahme erfolgen muss. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, so gilt der abzunehmende Teil als abgenommen, ohne dass es einer weiteren schriftlichen Abnahme bedarf.
§ 8 – Kündigung
- Gekündigt werden kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Im Falle einer Kündigung sind die bereits von Vierzehn21 erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 9 – Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungsbedingungen werden in den Vertrag als dessen Bestandteil aufgenommen.
- Alle Preise verstehen sich rein Netto, zzgl. der gesetzlichen UST
- Die Rechnungen werden von Vierzehn21 zu den vereinbarten Zeiten gestellt. Nach Rechnungseingang beim Kunden ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist Vierzehn21 vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und eventuell bereits veröffentlichte Internetseiten des Kunden, die von Vierzehn21 erstellt wurden, zu sperren.
- Sollte nach erfolgter Erinnerung vom Kunden keine Zahlung erfolgt sein, ist Vierzehn21 berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 zu berechnen.
- Für rückbelastete Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 erhoben.
§ 10 – Nutzungsrechte
- Vierzehn21 räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Internetseiten zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an Vierzehn21 entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Vierzehn21.
- In das Impressum der Internetseite wird ein Hinweis auf die Urheberstellung von Vierzehn21 aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von Vierzehn21 zu entfernen.
- Das gemäß § 10 Abs. 1 dieses Vertrages eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte zu kommerziellen Zwecken übertragen werden.
§ 11 – Vertraulichkeit, Aufklärungspflicht
- Beide Vertragspartner verpflichten sich, sowie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
- Beide Vertragspartner sind zu gegenseitiger Aufklärung aller Umstände verpflichtet, welche das Arbeitsresultat beeinflussen könnten.
§ 12 – Schlussbestimmungen
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Vierzehn21 und dem Kunden ist Stralsund.
- Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intention der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand: Stralsund, Juli 2022